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Betriebsarten

Ein Betrieb deckt durch seine erstellten Güter (Gut) den Bedarf von Güternachfragern (Bedürfnis). Je nachdem, ob die Betriebe fremden Bedarf oder Eigenbedarf decken, spricht man von Unternehmen oder Haushalten. Hinsichtlich der Anteilseigner lassen sich private oder öffentliche Betriebe unterscheiden.

Je nach Art der erzeugten Leistung können Sach- oder Dienst Leistungsbetriebe getrennt werden. Volkswirtschaftlich wird in diesem Zusammenhang von primärem, sekundärem und tertiärem Sektor gesprochen.

Betriebe lassen sich weiterhin nach der Branche, der Rechtsform oder der Größe (Betriebsgröße, optimale) einteilen. Größeneinteilungen finden sich erstmals seit dem Bilanzrichtliniengesetz rechtlich geregelt im Handelsgesetzbuch (HGB) zur Bestimmung von Publizitätspflichten. Nach dem vorwiegend eingesetzten Produktionsfaktor lassen sich personal– oder anlagen– bzw. kapitalintensive Betriebe unterscheiden.