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Einzelwertberichtigungen auf Forderungen

Abschreibung (→ Abschreibung) auf einzelne → Forderungen zur Erfassung des speziellen, in der Person des jeweiligen Schuldners liegenden Kreditrisikos (insb. Ausfallrisiko, Verzögerungsrisiko, Wechselkursrisiko).

In bestimmten Fällen kann dieses spezielle Kreditrisiko auch pauschal erfasst werden, wenn z. B. bei einem größeren Forderungsbestand eine Einzelbewertung unmöglich oder zu zeitaufwendig wäre. In diesen Fällen werden Forderungen nach der Art der Schuldner und der Laufzeit der Forderungen zu sog. Risikoklassen zusammengefasst und pauschal in Höhe eines bestimmten – i. d. R. aus vergangen Daten abgeleiteten – Prozentsatzes aktivisch wertberichtigt.

Diese pauschale Einzelwertberichtigung ist nicht zu verwechseln mit der → Pauschalwertberichtigung auf Forderungen zur Erfassung des allgemeinen Kreditrisikos.