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Gewinnabführungsvertrag

Unter den Unternehmensverträgen im gesellschaftsrechtlichen Sinn stellt der Gewinnabführungsvertrag einen Vertrag dar, dem auch steuerrechtlich im Rahmen der → Organschaft große Bedeutung zukommt.

Im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrages verpflichtet sich gemäß § 291 AktG eine → Aktiengesellschaft (AG), ihren ganzen → Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen. Solche Verträge können aber auch von einer anderen → Kapitalgesellschaft abgeschlossen werden.

Zur Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft sind an den Gewinnabführungsvertrag weitere formale Bedingungen geknüpft. So muss der Vertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen sein und durchgeführt werden. Danach ist keine weitere zeitliche Bindung mehr erforderlich.