Für das von einem Unternehmer zur Finanzierung des im Betrieb gebundenen Kapitals zur Verfügung gestellte → Eigenkapital angesetzte → Kalkulatorische Kosten, die im Sinne des Prinzips der → Opportunitätskosten einen nicht ausgezahlten Zins vergleichbar dem als Betriebsausgaben ansetzbaren Fremdkapitalzins erfassen sollen. Der Unternehmer einer → Personengesellschaft soll damit über den kalkulierten und letztlich verdienten Preis der Produkte einen Gegenwert für das zur Verfügung gestellte Eigenkapital erhalten.
Zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen wird das Eigenkapital mit einem eventuell an vergleichbaren Fremdkapitalsätzen orientierten kalkulatorischen Zinssatz multipliziert. Der kalkulatorische Zinssatz kann auch das Anspruchsniveau der Eigenmittelverzinsung durch den Unternehmer ausdrücken.