Das Teilhaberrecht an einer → Aktiengesellschaft (AG) verbriefendes → Wertpapier, welches als Nennbetragsaktie gem. § 8 AktG mit einem Mindestnennbetrag von 1 Euro ausgestattet ist. Höhere Aktiennennbeträge müssen gem. § 8 AktG über volle Euro lauten.
Die Summe der Nennwerte der Aktien ergibt das → Grundkapital einer AG bzw. → Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Stückaktien lauten auf keinen Nennbetrag. Englisch werden die Anteilscheine auch als Stock oder Share bezeichnet. Je nach Ausgestaltung der verbrieften Rechte können verschiedene → Aktienarten unterschieden werden.
