- Grad der Teilhabe von Mitarbeitern an den Entscheidungen des Betriebes (→ Mitbestimmung). Der Partizipationsgrad drückt sich im → Führungsstil von Vorgesetzten (partizipativer Führungsstil) aus.
- Inzwischen bedeutungslose → Rechtsform (Gelegenheitsgesellschaft in der Form der → BGB-Gesellschaft (GbR)), die nach außen nicht in Erscheinung tritt und lediglich eine Innengesellschaft darstellt. Der Begriff taucht bisweilen noch bei Sozietäten von Rechtsanwälten in der Rechtsform der BGB-Gesellschaft oder bei Unternehmensberatungsgesellschaften als Ausdruck der Beteiligung von Mitarbeitern am Kapital auf.