Möglichkeiten des Abbaus von Personal, z. B. durch Entlassungen (Kündigung), Verkürzungen der → Arbeitszeit (Kurzarbeit, Teilzeitarbeit, Überstundenabbau), Nutzung der natürlichen → Fluktuation, Umsetzungen oder → Outplacement. Neuerdings wird insbesondere Outplacement als für Arbeitgeber und -nehmer vorteilhafte Alternative der Personalfreisetzung in Betrieben angewandt. Entstehen einem Mitarbeiter Nachteile nach § 111 BetrVG, so sind Maßnahmen i. S. eines → Sozialplanes zu treffen.
Gründe der Personalfreisetzung können ein zu hoher Personalbestand (quantitativ) im Gegensatz zum → Personalbedarf oder mangelnde Eignungsprofile, d. h. Qualifikation der Mitarbeiter sein (vgl. die Ergebnisse einer empirischen Studie zu den Gründen der → Kündigung).