Wertpapier (→ Wertpapier), das auf einen Namen lautet bzw. ausgestellt ist und dessen Rechte aus dem Papier ausschließlich dem Genannten zustehen.
Eine Übertragung erfolgt durch Abtretung des Anspruchs (→ Zession) und nicht wie beim → Inhaberpapier ausschließlich durch Übertragung oder beim → Orderpapier durch → Indossament.