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Sonderbetriebsvermögen

Für die Steuerbilanz auszuweisende → Wirtschaftsgüter, die im Alleineigentum eines Gesellschafters stehen, aber der → Personengesellschaft zur Nutzung überlassen werden. Im Rahmen der Gewinnermittlung ist beim Bestandsvergleich das → Betriebsvermögen zu ermitteln.

Insbesondere bei Personengesellschaften kann es bezüglich einzelner Wirtschaftsgüter zu unterschiedlichen juristischen Eigentumsverhältnissen kommen. Zum einen gibt es Gesamthandseigentum, das sind Wirtschaftsgüter, die der Personengesellschaft als juristischer Eigentümerin gehören. Zum anderen gibt es Wirtschaftsgüter, die juristisch im Alleineigentum eines Gesellschafters stehen, aber von der Personengesellschaft genutzt werden (wirtschaftliches Eigentum).

Sonderbetriebsvermögen gibt es nur für steuerrechtliche Zwecke, die → Handelsbilanz kennt nur Gesamthandseigentum.