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Wandelschuldverschreibung

Anleihe (→ Anleihe) der → Aktiengesellschaft (AG), die dem Inhaber das Recht einräumt, das an sich festverzinsliche → Wertpapier (Obligation, Schuldverschreibung) in eine oder mehrere Aktien des Unternehmens umzutauschen. Es handelt sich somit beim Convertible Bond um eine Art → Option, da der Inhaber der Wandelanleihe das Recht, aber nicht die Verpflichtung zur Umwandlung hat.

Der Anreiz zur Umwandlung in eine Aktie hängt demnach entscheidend von der Kursrelation zwischen Anleihe einerseits und Aktie andererseits sowie dem Wandlungsverhältnis, d. h. einer eventuellen Zuzahlung, ab. Häufig ist in den Anleihebedingungen kein Umtauschtag, sondern eine Umtauschfrist genannt.

Häufig wird eine derartige Anleihe von Unternehmen ausgegeben, die zunächst eine Veränderung der Eigentümerstruktur nicht wünschen bzw. die Hauptversammlung einer → Kapitalerhöhung mit Dreiviertelmehrheit nicht zustimmt, so dass das Unternehmen sich durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen langfristiges Fremdkapital besorgt.

Andererseits können mit Ausgabe einer derartigen Anleihe die Vorschriften bezüglich einer Kapitalerhöhung sowie die Hauptversammlungsmehrheit umgangen werden. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass auch bei der → Emission von Wandelanleihen gemäß § 221 AktG ein Hauptversammlungsbeschluss von mindestens Dreiviertelmehrheit erforderlich ist.

Eventuell ist aber die Hemmschwelle für eine derartige Mehrheit geringer als bei einer direkten Kapitalerhöhung. Im Gegensatz zur Wandelschuldverschreibung hat der Inhaber einer → Optionsschuldverschreibung das Recht zum zusätzlichen Erwerb einer Aktie neben der fortbestehenden Anleihe.