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Kapitalerhöhung

Finanzierung (→ Finanzierung) eines Unternehmens durch Erhöhung des → Eigenkapitals. In Abhängigkeit von der → Rechtsform unterschiedlich. Bei den öffentlichen Rechtsformen der Anstalt, Stiftung und Körperschaft ist eine Erhöhung des Eigenkapitals lediglich durch einen Nachschuss des Trägers, Stifters oder der Mitglieder möglich. Der Einzelunternehmer kann sein Eigenkapital durch eine private Einlage oder einen stillen Teilhaber (→ Stille Gesellschaft) erhöhen.

Die Personengesellschaften OHG und KG erhöhen ihr Eigenkapital, indem sie neue Gesellschafter bzw. Komplementäre oder Kommanditisten aufnehmen. Bei Genossenschaften kann ebenfalls ein Nachschuss durch die Genossen erfolgen, Ähnliches beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) durch einen Mitgliedernachschlag. Bei der GmbH kann das Stammkapital durch Erhöhung der Stammeinlagen der Gesellschafter, die Aufforderung zu Nachschüssen der bestehenden Gesellschafter oder eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erreicht werden.

Für eine AG bestehen nach Aktiengesetz vier Möglichkeiten der Kapitalerhöhung (→ Kapitalerhöhung, ordentliche , → Kapitalerhöhung, genehmigte, → Kapitalerhöhung, bedingte, → Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln). Gegenstück zur Kapitalerhöhung ist die → Kapitalherabsetzung (Abbildung K-1).

Kapitalerhöhung
Abb. K-1: Kapitalerhöhung (Quelle: Wöhe: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 26. Aufl., München 2016, S. 573)