Bankgeschäfte (→ Bankgeschäfte), die auf der Aktivseite der → Bankbilanz ihren Niederschlag finden. Hierzu gehören vor allem Kreditgeschäfte (Forderungen) sowie eigene Anlagegeschäfte der Banken, wie z. B. der Kauf eines Wertpapieres oder einer → Beteiligung.
Der Gegenbegriff, das → Passivgeschäft, beinhaltet die Beschaffung der für die Aktivgeschäfte erforderlichen finanziellen Mittel.