Das Job- und Karriereportal für WiWis

powered by

Suche
Close this search box.

Eigenfinanzierung

Im Gegensatz zur → Fremdfinanzierung die Beschaffung von → Eigenkapital durch → Einlage der bisherigen Anteilseigner bzw. Gesellschafter oder durch Ausgabe von Anteilscheinen am → Finanzmarkt.

Im Gegensatz zu den Fremdkapitalgläubigern haben die Anteilseigner aufgrund ihres Miteigentums Mitspracherechte, einen Anspruch auf einen Gewinnanteil, aber auch eine Verpflichtung zur Verlustbeteiligung sowie einen Anspruch auf einen Anteil am Substanz- und Liquidationswert bei Konkurs oder → Liquidation. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Gesellschafters muss zudem im Wege der → Unternehmensbewertung der Anteil an den stillen Reserven bzw. dem → Firmenwert zur Berechnung der → Abfindung bestimmt werden.

Die Eigenfinanzierung kann in Form von Einlagen von Geld oder Sachen als auch durch den Erwerb von Anteilscheinen oder die Übertragung von Rechten (immaterielle Vermögensgegenstände) erfolgen. Das durch die Eigenfinanzierung gebildete Eigenkapital stellt für das Unternehmen ein so genanntes Rückgriffs- bzw. Haftungskapital dar.

Neben der genannten Bildung von Eigenkapital von außen (→ Außenfinanzierung) kann Eigenkapital auch von innen im Wege der → Selbstfinanzierung, d. h. dem Einbehalt von Gewinnen und der Einstellung in die Rücklagen, gebildet werden. Das Haftungskapital stellt demnach nicht nur das bilanzielle Grund- oder Stammkapital, sondern auch die in der Bilanz offen ausgewiesenen Rücklagearten dar.

Insbesondere bei kleinen und mittelständischen innovativen Unternehmen ist die Eigenfinanzierung mittels → Venture Capital (VC) oder durch die Emission von Wertpapieren auf dem → Geregelten Markt zu erwähnen.