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Einlage

  1. Die an eine → Bank oder einen → Fonds zur Verwaltung in einem Namen für fremde Rechnung gegebenen Geldmittel eines Kunden (z. B. Sparbuch oder → Termineinlagen, → Einlagengeschäft).
  2. Zuführung von → Eigenkapital einer Personengesellschaft (→ Rechtsform) von den Gesellschaftern (z. B. OHG-Gesellschafter, Komplementäre, Kommanditisten oder Stille Gesellschafter) (→ Beteiligungsfinanzierung). Hierbei sind die Mindesteinlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
    Dies sind bei der → Aktiengesellschaft (AG) gemäß § 36 AktG ein Viertel des Grundkapitals bei Bargründung und Volleinzahlung bei Sachgründung. Gemäß § 7 GmbHG haben die Gesellschafter einer → Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bei Bargründung ebenfalls ein Viertel des Stammkapitals und bei Sachgründung das volle Stammkapital zu erbringen, wobei mindestens 12 500 € einzuzahlen sind. Gemäß § 19 GenG ist der Mindestanteil, den Genossen einer Genossenschaft einzulegen haben, 10 % ihres Geschäftsanteils je Genosse.
    Das noch nicht eingelegte Eigenkapital muss in der → Bilanz offen ausgewiesen werden (eingefordertes und noch nicht eingezahltes Kapital).
  3. Im Steuerrecht jedes → Wirtschaftsgut, das ein Steuerpflichtiger seinem Betrieb zuführt.