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Kalkulatorische Miete

In der Regel bei der → Einzelunternehmung und → Personengesellschaft vorkommender Verrechnungssatz im Rahmen der → Kostenstellenrechnung, der die Zurverfügungstellung von Räumen durch den Unternehmer an die Gesellschaft im Sinne eines entgangenen Ertrags bzw. für das Unternehmen nicht vorliegende Auszahlung im Sinne der → Kalkulatorischen Kosten kompensieren soll. Sie entspricht damit den → Opportunitätskosten analog den anderen Kosten, wie → Kalkulatorischer Unternehmerlohn oder → Kalkulatorische Wagnisse.