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Kreditauftrag

Spezielle Form der → Kreditleihe, bei der eine → Bank ein anderes Kreditinstitut beauftragt, gemäß § 778 BGB einem Begünstigten (Debitor) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einen → Kredit zu gewähren. Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtungen, z. B. Rückzahlung und Zinszahlung, nicht, so haftet die auftraggebende Bank der kreditauszahlenden Bank analog einer → Bürgschaft. Insbesondere im Rahmen der → Außenhandelsfinanzierung, und hier insbesondere beim → Dokumentenakkreditiv und → Dokumenteninkasso, ist diese Art der → Finanzierung gebräuchlich.