Zielorientierte und dauerhafte Strukturierung bzw. Regelung oder Ordnung von Betriebsteilen bzw. -elementen. Die Organisation ist Teil der → Unternehmensführung (Gestaltung von Unternehmen). Die ordnende Gestaltung von Betrieben kann vorausschauend oder augenblicklich erfolgen. Nur die vorausschauende Gestaltung durch generell und langfristig geltende (dauerhafte) Regelungen wird als Organisation bezeichnet (→ Führung). Die vorausschauende, wie auch die augenblickliche Gestaltung, die sich nur auf einen Einzelfall bezieht (einmalige Regelung), wird Disposition, die augenblickliche Gestaltung für eine begrenzte Anzahl von Fällen, die durch kurzfristig geltende Regelungen erfolgt, wird Improvisation genannt.
Als Ergebnisse des Organisierens kann zum einen die Struktur, d. h. die → Aufbauorganisation z. B. in Gestalt eines → Organigramms und zum anderen ein sinnvoller Ablauf der Aufgabenbewältigung, d. h. die → Ablauforganisation stehen. Das Organisieren kann in die Phasen der → Aufgabenanalyse und -synthese getrennt werden. Organisationen sollen → Organisationsziele erreichen.