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Wechselgesetz (WG)

Gesetz vom 21. 6.1933 mit letzten Änderungen von 2006, das in vier Teilen den gezogenen Wechsel, eigenen Wechsel, ergänzende Vorschriften und den Geltungsbereich des Gesetzes regelt.

Der umfangreiche erste Teil betrifft die Ausstellung und wesentlichen Formerfordernisse bei einem gezogenen → Wechsel, die Formerfordernisse und Voraussetzungen für das → Indossament, einer → Wechselbürgschaft, des Verfalls und der Zahlungspflichten sowie die Möglichkeiten und formalen Anforderungen für den → Wechselprotest, → Wechselregress und → Wechselprozess.