Vermögensgegenstand (→ Vermögensgegenstand) bzw. → Wirtschaftsgut, das auf der Soll-Seite der → Handelsbilanz bzw. → Steuerbilanz ausgewiesen wird. Dabei wird nach der voraussichtlichen Dauer der Unternehmenszugehörigkeit unterschieden in → Anlagevermögen und → Umlaufvermögen sowie in den aktiven → Rechnungsabgrenzungsposten (RAP).
Die §§ 266 ff. HGB enthalten detaillierte Gliederungsvorgaben sowohl für das Anlage- als auch das Umlaufvermögen. Der Wert aller ausgewiesenen Aktiva muss übereinstimmen mit dem aller → Passiva), die auf der Haben-Seite der → Bilanz gezeigt werden.