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Anderskosten

Teil der → Kalkulatorischen Kosten, die sich aufgrund einer abweichenden Bewertung eines Güterverbrauchs in der Kostenkalkulation gegenüber der → Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ergeben. Beispiele hierfür sind → Abschreibung, kalkulatorische, → Kalkulatorische Zinsen (Fremdkapitalzinsen) und → Kalkulatorische Wagnisse.

So können z. B. im Gegensatz zu den realen → Abschreibungen im Rahmen der kalkulatorischen Abschreibungen Kosten auf Basis von Wiederbeschaffungswerten ermittelt werden, die nach HGB für die Gewinn- und Verlustrechnung nicht zulässig sind.

Als weiteres Beispiel kann der Ansatz kalkulatorischer Fremdkapitalzinsen für ein eventuell außergewöhnliches und einmalig günstig erhaltenes Darlehen bezeichnet werden.