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Geschäftsbericht

Instrumentarium zur → Publizität. Während bis zum Inkrafttreten des Bilanzrichtliniengesetzes 1985 die Veröffentlichung eines Geschäftsberichts in Deutschland vorgeschrieben war, besteht diese Verpflichtung seit 1985 nicht mehr.

Die gesetzlichen Offenlegungspflichten des HGB verlangen, je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens (→ Publizität) eine Offenlegung von → Bilanz, → Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), → Anhang, → Kapitalflussrechnung und → Eigenkapitalspiegel sowie des Lageberichts im elektronischen Bundesanzeiger.

Gleichwohl wird von den Unternehmen freiwillig häufig ein Geschäftsbericht veröffentlicht, der umfangreiche zusätzliche Informationen, die über die gesetzlichen Pflichtumfänge hinausgehen, enthält, z. B. → Umweltberichte und → Sozialberichte. Die Unternehmen nutzen den Geschäftsbericht zunehmend als Medium einer aktionärsfreundlichen Finanzkommunikation, um auf diese Weise günstigere Bedingungen bei der Eigen-, aber auch Fremdkapitalaufnahme zu erhalten.

Die inhaltliche, optische und sprachliche Ausgestaltung der Geschäftsberichte hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Hierfür ist sicherlich auch die zunehmende Globalisierung der Kapitalmärkte ursächlich, da die internationale Financial Community aussagefähige Geschäftsberichte erwartet.