Bezeichnung für kaufmännisches Handeln in institutionellem Rahmen nach der → Gewerbeordnung. Im Steuerrecht sind Gewerbebetriebe eigenständige Steuersubjekte im Rahmen der → Gewerbesteuer. Die steuerrechtliche Definition des Gewerbebetriebes ist in § 15 II EStG festgelegt.
Danach ist eine selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft, noch als Ausübung eines freien Berufs, noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
Gewerbebetriebe im steuerrechtlichen Sinn sind immer die → Offene Handelsgesellschaft (OHG), → Kommanditgesellschaft (KG), die meisten → GmbH u. Co. KG sowie die → Kapitalgesellschaft.