Zentraler und wichtigster Bilanzierungsgrundsatz (→ Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil)) im deutschen Bilanzrecht, der aus dem Gläubigerschutzprinzip abgeleitet wird und eine vorsichtige Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden verlangt (§ 252 I 4 HGB).
Das Vorsichtsprinzip findet seinen konkreten Niederschlag im Wesentlichen in folgenden hieraus ableitbaren GoB:
- → Realisationsprinzip
- → Imparitätsprinzip
- → Anschaffungswertprinzip
- → Grundsatz der Einzelbewertung
- → Maßgeblichkeitsprinzip
Der Grundsatz der Vorsicht gilt infolge des Maßgeblichkeitsprinzips gem. § 5 I 1 EStG grundsätzlich auch für die → Steuerbilanz.
IFRS und US-GAAP kennen zwar punktuell auch das Vorsichtsprinzip, doch hat das Vorsichtsprinzip dort nicht einen übergeordneten Stellenwert.