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Grundsatz der Vorsicht

Zentraler und wichtigster Bilanzierungsgrundsatz (→ Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil)) im deutschen Bilanzrecht, der aus dem Gläubigerschutzprinzip abgeleitet wird und eine vorsichtige Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden verlangt (§ 252 I 4 HGB).

Das Vorsichtsprinzip findet seinen konkreten Niederschlag im Wesentlichen in folgenden hieraus ableitbaren GoB:

  1. Realisationsprinzip
  2. Imparitätsprinzip
  3. Anschaffungswertprinzip
  4. Grundsatz der Einzelbewertung
  5. → Maßgeblichkeitsprinzip

Der Grundsatz der Vorsicht gilt infolge des Maßgeblichkeitsprinzips gem. § 5 I 1 EStG grundsätzlich auch für die → Steuerbilanz.

IFRS und US-GAAP kennen zwar punktuell auch das Vorsichtsprinzip, doch hat das Vorsichtsprinzip dort nicht einen übergeordneten Stellenwert.