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Juristische Person

Im Gegensatz zur → Natürlichen Person eine → Organisation bzw. Institution mit eigener → Rechtsfähigkeit und mit einer → Rechtsform des privaten und öffentlichen Rechts.

Die juristische Person ist ein von ihren Mitgliedern verschiedenes Rechtssubjekt.

So kann beispielsweise der Studentenverein „Börsengeschäfte e. V.“ eigene Rechte und Pflichten haben, welche die in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen natürlichen Personen nicht berühren. Mangels natürlicher Handlungsfähigkeit muss eine juristische Person durch ihre Organe (z. B. Mitgliederversammlung, Vorstand oder Aufsichtsrat) handeln.

Zur Entstehung von juristischen Personen bedarf es eines Privataktes (z. B. Gründungsvereinbarung unter den Vereinsmitgliedern, → Vertrag) und eines Behördenaktes (z. B. Eintragung des Vereins in das Vereinsregister), der an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist.