Eine Variante der → Kostenrechnungssysteme, die im Gegensatz zur → Vollkostenrechnung nicht sämtliche Kosten, d. h. nicht sämtliche → Gemeinkosten, auf die → Kostenträger zurechnet.
Hierzu müssen die Kostenträgergemeinkosten in → Fixe Kosten und → Variable Kosten getrennt werden, und die Kostenstelleneinzelkosten direkt bzw. die Kostenstellengemeinkosten indirekt über Schlüssel auf Kostenstellen verteilt werden.
Hier wird deutlich, dass die Teilkostenrechnung voraussetzt, dass bei der Kostenartenrechnung die Kosten in fixe und variable Bestandteile differenziert wurden.
Die beiden wesentlichen Systeme der Teilkostenrechnung sind die Teilkostenrechnung auf Basis relativer Einzelkosten (→ Relative Einzelkostenrechnung) und die Teilkostenrechnung auf Basis variabler Kosten (→ Deckungsbeitragsrechnung).