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Weisungsbefugnis

Kompetenz einer → Instanz bzw. einer Person, einer anderen Person oder organisatorischen Aktionseinheit Weisungen erteilen zu können. Der Grad der → Kompetenz ist z. B. in der → Stellenbeschreibung als Ausdruck der formalen → Organisation geregelt.

Die Ausnutzung der Weisungskompetenzen bzw. die Zulassung von Partizipation der Mitarbeiter ist abhängig von der Person des Weisungsbefugten und dessen → Führungsstil. Die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers ist ein typisches Merkmal eines Arbeitsverhältnisses (→ Arbeitsvertrag).