Form eines Zolls (Abgabe) im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Agrarerzeugnissen zur Erzielung einheitlicher Preise innerhalb der Europäischen Union (EU).
Der Abschöpfungssatz wird im Sinne des Außenwirtschaftsgesetzes von der Bundesanstalt für Landwirtschaftliche Marktordnung festgelegt.