Korrektur eines bereits festgestellten → Jahresabschlusses wegen Nichtigkeit oder einer anderweitigen Fehlerhaftigkeit, ohne dass der Nichtigkeitstatbestand vorgelegen hat. Der Jahresabschluss muss nochmals festgestellt werden.
Korrektur eines bereits festgestellten → Jahresabschlusses wegen Nichtigkeit oder einer anderweitigen Fehlerhaftigkeit, ohne dass der Nichtigkeitstatbestand vorgelegen hat. Der Jahresabschluss muss nochmals festgestellt werden.