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Anlagenspiegel

Verzeichnis, das die Entwicklung einzelner Posten des Anlagevermögens zeigt. Der Anlagespiegel ist gem. § 284 III HGB Bestandteil des Anhangs von großen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften sowie gemäß § 313 IV HGB des Konzernanhangs.

Im Anlagespiegel ist, ausgehend von den historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, zu Beginn des Geschäftsjahres durch die Berücksichtigung von Zugängen, Abgängen, Umbuchungen und Zuschreibungen sowie der kumulierten Abschreibungen zum Jahresende auf die Buchwerte am Ende des Geschäftsjahres überzuleiten. Während Zu- und Abgänge sowie Ab- und Zuschreibungen für sich sprechen, werden bei den Umbuchungen die Umgliederungen bereits vorhandener Anlagewerte auf andere Positionen des Anlagevermögens ausgewiesen.

Ferner sind zu den Abschreibungen konkretisierend anzugeben die kumulierten Abschreibungen zu Beginn des Jahres, die Abschreibungen des laufenden Jahres, die Abschreibungen im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahres. Aus der Summe der kumulierten Abschreibungen kann insbesondere der Ersatzinvestitionsbedarf einer Unternehmung erkannt werden.