Sondervermögen einer → Kapitalanlagegesellschaft (KAG), die in eigenem Namen und für fremde Rechnung der Anteilseigner Geldanlage betreibt (→ Investment Banking).
Es lassen sich offene und geschlossene Fonds in Abhängigkeit von der Begrenztheit der Einlagen sowie spezielle und gemischte Fonds in Abhängigkeit von der Anlageform unterscheiden.