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Kammer

Unternehmenszusammenschluss (→ Unternehmenszusammenschluss) i. S. eines Unternehmensverbandes, der im Gegensatz zu Wirtschaftsverbänden oder Arbeitgeberverbänden nicht freiwillig zustande kommt, sondern mit Zwangsmitgliedschaft die Mitglieder in einer körperschaftlichen Selbstverwaltungseinrichtung mit staatlich festgelegten Aufgaben vertritt. Beispiele sind die → Industrie- und Handelskammer (IHK), die → Handwerkskammer sowie berufsständische Kammern (z. B. für → Freie Berufe die Berufskammer der Steuerberater oder die Rechtsanwaltskammer).