Die eine Gesellschaft schaffende vertragliche Rechtsgrundlage. Für Offene Handelsgesellschaften (OHG) sowie Stille Gesellschaften (StG) ist ein Gesellschaftsvertrag eine Gründungsvoraussetzung, jedoch nicht an eine bestimmte Form gebunden.
Für eine → Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) muss er dagegen Firma, Sitz, Gegenstand der Gesellschaft, Höhe des Stammkapitals und der einzelnen Einlagen enthalten sowie notariell beurkundet und zur Eintragung ins → Handelsregister vorgelegt werden.