Das Job- und Karriereportal für WiWis

powered by

Suche
Close this search box.

Grundkapital

Nominalkapital bzw. → Gezeichnetes Kapital einer → Aktiengesellschaft (AG). Zusammen mit den → Rücklagen stellt das Grundkapital das → Eigenkapital der Unternehmung dar.

Das Grundkapital muss gemäß § 6 AktG auf Euro lauten und gemäß § 7 AktG mindestens 50 000 € betragen. Bei Nennbetragsaktien ist aus der Division des Grundkapitals mit dem Aktiennennbetrag, der mindestens 1 € oder ein Vielfaches betragen muss, die Anzahl der ausgegebenen Aktien errechenbar.

Nach dem Stückaktiengesetz vom 25.3.1998 sind auch sog. Stückaktien zulässig, die auf keinen Nennbetrag lauten, sondern auf einen Anteil am Grundkapital. Das Grundkapital wird in der → Bilanz auf der Passivseite als erste Position angegeben.