Das Job- und Karriereportal für WiWis

powered by

Suche
Close this search box.

Zahlungsbericht

Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie oder des Holzeinschlags in Primärwäldern, die als große Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 HGB gelten, haben gem. §§ 341q bis 341y HGB jährlich einen sog. Zahlungsbericht zu erstellen und offen zu legen.

Zielsetzung des Berichts ist die Korruptionsbekämpfung durch mehr Transparenz. In dem Bericht sind die geleisteten Zahlungen an staatliche Stellen (Behörden und Unternehmen), die einen Betrag von 100.000 € überschreiten, pro Land offenzulegen. Dabei ist auch die Art der Zahlungen (wie z. B. Nutzungsentgelte, Lizenzen, Bonuszahlungen, Steuern) anzugeben. Der Zahlungsbericht unterliegt nicht der Prüfungspflicht durch den Abschlussprüfer. Er ist außerhalb des Abschlusses/Lageberichts separat im elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen.