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Wechselbürgschaft

Bürgschaft (→ Bürgschaft) oder Aval (Bankbürgschaft) gegenüber einem Beteiligten an einem Wechselgeschäft (→ Wechsel). Da bei einem → Wechselregress keine Reihenfolge der Zahlungspflichtigen einzuhalten ist, hat auch der Bürge, im Gegensatz zur normalen Bürgschaft, keine → Einrede der Vorausklage.

Er kann somit nicht verlangen, dass zunächst die per Indossament vor ihm genannten Personen in Anspruch genommen werden. Er haftet selbstschuldnerisch und unmittelbar.