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Gründung

Formal-juristische Errichtung eines Betriebes, indem die → Firma je nach → Rechtsform in das → Handelsregister eingetragen wird und die Gründungsvoraussetzungen in Abhängigkeit von der Rechtsform und der → Branche erfüllt sind. Es lassen sich die → Bargründung und die Sachgründung unterscheiden.

Bei einer weiteren Begriffsauffassung werden sämtliche Vorbereitungsmaßnahmen zur formalrechtlichen Errichtung der Gesellschaft zur Gründung dazugezählt, so dass die Entscheidung über den → Standort, die Rechtsform oder ggf. einen → Unternehmenszusammenschluss in die Gründungsphase gehören.

Bei der Gründung einer → Aktiengesellschaft (AG) und bei der Sachgründung einer → Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist ein Gründungsbericht vorgeschrieben, der den Hergang der Gründung dokumentieren soll. Nach der Gründung ist grundsätzlich eine Gründungsbilanz (→ Eröffnungsbilanz) zu erstellen. Die Gründungskosten können ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl der Rechtsform darstellen.