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Aktiengesetz (AktG)

Gesetz, das ergänzend zum → Handelsgesetzbuch (HGB) spezifische Vorschriften für → Aktiengesellschaft (AG), → Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sowie → Verbundene Unternehmen im Sinne des Aktiengesetzes enthält.

Die Vorschriften für Aktiengesellschaften betreffen vor allem Fragen der → Unternehmensverfassung, der → Rechnungslegung einschließlich deren Prüfung und Offenlegung, der Feststellung des → Jahresabschlusses, der Ausschüttungsbemessung (→ Gewinnverwendung) sowie der Kapitalbeschaffung und -herabsetzung.

Darüber hinaus beinhaltet das AktG sog. Sonder-, Straf- und Schlussvorschriften für die Organe → Vorstand und → Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft, wie z. B. die Verschwiegenheitspflicht.